Wahlarzt

„Ärzte, die Zeit für ihre Patienten haben, im Team an einem Ort zusammenarbeiten, rasch einen Termin möglichst ohne Wartezeit anbieten können. Daher sind unsere Ärzte Wahlärzte.“

Ein Wahlarzt hat keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen. Der Wahlarzt unterliegt daher nicht den durch die Krankenkassen auferlegten Einschränkungen. Das ermöglicht eine sorgfältige und individuelle Betreuung, andererseits müssen die Kosten der Behandlung vorerst einmal von Ihnen selbst bezahlt werden. (Bankomat im EG)

Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Honorarnote mit detaillierter Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen. Die bezahlte Honorarnote kann bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden, mit dem Ansuchen auf Rückerstattung der Behandlungskosten. Dies übernehmen wir gerne für Sie in unserer Ordination. Bei ÖGK und SVS erledigen wir dies unmittelbar nach der Bezahlung online, so dass sie ohne Aufwand innerhalb einer Woche den Rückerstattungsbetrag auf ihr Konto bekommen.

Die Kostenrückerstattung ist unterschiedlich und beträgt im Regelfall 80 % dessen, was ein Kassenarzt als Honorar erhalten hätte. Für Leistungen, die die Kassen auch dem Vertragsarzt nicht bezahlen (z.B. bestimmte Impfungen), gibt es auch keine Kostenerstattung.

Vorsorgeuntersuchungen sind für alle Patienten ab 18 Jahre einmal jährlich auch beim Wahlarzt kostenlos. Hier besteht somit kein Unterschied zwischen Wahl- und Vertragsarzt.

Sollten Sie im selben Quartal als Patient einen Wahlarzt und einen Kassenarzt desselben Faches aufgesucht haben, werden Ihnen keine Kosten rückerstattet. Werden von Ihnen Behandlungen von verschiedenen Wahlärzten derselben Fachrichtung in Anspruch genommen, werden die Kosten jenes Arztes ersetzt, dessen Honorarnote zuerst bei der Kasse einlangt.

Bei Fragen bezüglich der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.